Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO für das Bewerbungsverfahren an der DHBW Mosbach
Stand: 01.02.2022
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die Duale Hochschule Baden-Württemberg gesetzlich vertreten durch die Präsidentin der Dualen Hochschule Baden-Württemberg:
Prof. Dr. Martina Klärle
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Telefon 0711 / 320 660-0
Telefax 0711 / 320 660-66
poststelle[at]dhbw.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Prof. Dr. Tobias Straub
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der DHBW
Tel.: +49 (0) 711 320 660-78
straub[at]dhbw.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die DHBW Mosbach ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die Mitglieder der Auswahlkommission, die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretungen bei der DHBW Mosbach (Personalrat, Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. die Schwerbehindertenvertretung).
5. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden unverzüglich nach Abschluss des Einstellungsverfahrens zurückgesandt bzw. vernichtet/gelöscht. Weitere Dokumentationen des Auswahlverfahrens mit Ihren Daten werden drei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet. Dies gilt jeweils, soweit nicht eine längere Speicherung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS- GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, zu.
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die DHBW Mosbach ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.