Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der DHBW sind der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (laut §58 Abs. 2 LHG) sowie der Abschluss eines Studienvertrags mit einem der Dualen Partner.

Formale Voraussetzungen/Hochschulzugangsberechtigung

Bewerber mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) können in allen Studiengängen zugelassen werden.

Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife müssen die Deltaprüfung erfolgreich absolvieren, sofern sie die Immatrikulation für einen Studiengang anstreben, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt. Der Umfang der Studienberechtigung ist im Einzelnen aus dem Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife ersichtlich.

Hier finden Sie nähere Informationen zum Studierfähigkeitstest.

Bewerber mit der Fachhochschulreife können nur in Verbindung mit dem Nachwies über das Bestehen des Studierfähigkeitstest zugelassen werden. Das Zeugnis der Fachhochschulreife muss zum Studium in Baden Württemberg bzw. Deutschland berechtigen.

Hier finden Sie nähere Informationen zum Studierfähigkeitstest.

Hinweis: Nur der schulische Teil der Fachhochschulreife ist nicht ausreichend. Es ist der schulische und der berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife nachzuweisen.

Sollten Sie nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, aber eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und eine darauf aufbauende Weiterbildung oder Berufserfahrung haben, dann können Sie dennoch Ihren Studienwunsch verwirklichen.
 

  • Zugang als beruflich Qualifizierter mit Weiterbildung (§58 Abs. 2 Nr. 5 LHG)

Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen. Zu diesen Aufstiegsfortbildungen gehören u.a. der Meister, der Fachwirt oder Abschlüsse von Fachschulen nach §14 des Schulgesetzes Baden-Württemberg. Der Lehrgang der Aufstiegsfortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Zur Prüfung, ob mit der Aufstiegsfortbildung eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt wurde, können Sie Ihre Zeugnisse an das Prüfungsamt mailen.
 

  • Beruflich Qualifizierte ohne Weiterbildung (§58 Abs. 2 Nr. 6 LHG)

Bewerber, die eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung und eine der Berufsausbildung entsprechenden Berufserfahrung von bis zu 3 Jahren nachweisen, können über eine Eignungsprüfung die Hochschulzugangsberechtigung für die Studiengänge die der Berufsausbildung fachlich entsprechen erlangen.
Nähere Informationen zur Eignungsprüfung und Anmeldung finden Sie hier.

Für das erforderliche (studienfachliche) Beratungsgespräch nehmen Sie Kontakt zur Studiengangsleitung des gewünschten Studiengangs auf.

Für Bewerber mit ausländischem Bildungsabschluss gilt grundsätzlich folgende Voraussetzung: Der ausländische Schulabschluss muss dem deutschen Abitur entsprechen.

Internationale Studienbewerber mit ausländischen Schulabschluss

Wer zu dieser Gruppe gehört, muss vor der Bewerbung bei den Dualen Partnern und der Einschreibung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg die im Heimatland erworbenen Bildungsabschlüsse auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Hochschulreife überprüfen lassen. Zudem müssen Sie Ihre deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Eine Liste anerkannter Sprachzertifikate finden Sie im Antragsformular.

Hinweise und Anträge für Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen

Antrag und Merkblatt für Ausländische Studieninteressierte

Application International Applicants

Beglaubigung von Unterlagen

Bitte beachten:
In Baden-Württemberg werden gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 Studiengebühren für neu eingeschriebene internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten in Höhe von 1.500 € pro Semester erhoben.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Ausnahme bzw. vorliegender Befreiungsgründe kann vor Studienbeginn ein Befreiungsantrag mit Vorlage entsprechender Nachweise gestellt werden.
Weitere Informationen u. a. zu möglichen Befreiungen der Studiengebühr finden Sie hier.

 

Deutsche Studienbewerber mit ausländischem Schulabschluss

Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber sowie für Doppelstaater (Bewerber mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Bewerber die bereits ein in Deutschland grundständiges Hochschulstudium  erfolgreich abgeschlossen haben, können darüber im Zweitstudium an der DHBW zugelassen werden. (§ 58 Abs. 2 Nr. 8 LHG)

Hinweis Deltaprüfung

Zur Deltaprüfung können sich Bewerber anmelden die die FH-Reife bzw. fachgebundene Hochschulreife bereits erworben haben oder nachweislich dabei sind diese zu erwerben.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Testanmeldung, dass der Nachweis über die bestandene Deltaprüfung im Rahmen der Immatrikulation vor Studienbeginn vorliegen muss.

Ablauf der Immatrikulation

Studieninteressierte für ein duales Studium an der DHBW Mosbach bewerben sich direkt bei einem der Dualen Partner – das sind die Unternehmen und Einrichtungen, die mit der DHBW zusammenarbeiten. Der Duale Partner entscheidet, welcher Bewerber den Studienplatz erhält. Nach Unterzeichnung des Studienvertrages reicht die Firma oder der Bewerber den Studienvertrag an der DHBW Mosbach zur Belegung des Studienplatzes ein. Der Bewerber registriert sich zur Immatrikulation und reicht seine Unterlagen per Post oder persönlich ein.

-> Antrag auf Immatrikulation über den DUALIS-WebClient (per Klick auf "Antrag auf Immatrikulation Bachelor").

 

 

Übersicht der einzureichenden Unterlagen

Schulabschluss

benötigte Dokumente

Allgemeine Hochschulreife

  • amtlich beglaubigte Zeugniskopie
  • Ausweiskopie

Fachgebundene Hochschulreife

  • amtlich beglaubigte Zeugniskopie
  • Ausweiskopie
  • bei Einschreibung in einem Studiengang, der nicht der Fachbindung entspricht, zusätzlich Nachweis über das Bestehen des Studierfähigkeitstest (Bescheid mit Angabe der Punkte)

Fachhochschulreife

  • amtlich beglaubigte Kopie Fachhochschulreifezeugnis (nur schulischer Teil ist nicht ausreichend!)
  • Nachweis über das Bestehen des Studierfähigkeitstests (Bescheid mit Angabe der Punkte)
  • Ausweiskopie

Berufliche Qualifizierung mit Weiterbildung

  • amtlich beglaubigte Zeugniskopien der Berufsausbildung und der Weiterbildung
  • Lebenslauf
  • Nachweis studienfachliches Beratungsgespräch
  • oder eine von der DHBW ausgestellte Studienberechtigung
  • Ausweiskopie

Berufliche Qualifizierung ohne Weiterbildung

  • amtlich beglaubigte Zeugniskopie der Berufsausbildung
  • Lebenslauf
  • Nachweis studienfachliches Beratungsgespräch
  • Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung der DHBW für beruflich Qualifizierte
  • Ausweiskopie

Hinweise:

  • Waren Sie bereits einmal an einer Hochschule eingeschrieben, ist die Exmatrikulationsbescheinigung der besuchten Hochschule mit einzureichen.
  • Einschreibefrist: Die Immatrikulation wird vorgenommen, sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind und die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese müssen vor Studienbeginn nachgewiesen sein.
  • Amtliche Beglaubigungen nehmen Gemeinden, Landkreise, untere Verwaltungsbehörden und Notare vor. Beglaubigungen von Banken, Kirchen oder Versicherungen werden nicht anerkannt. 
  • Im Rahmen des Immatrikulationsantrags muss ein Passfoto hochgeladen werden. Anforderungen siehe Datei Fotoupload-Hinweise. 

Studienvorbereitung

Die DHBW Mosbach bietet verschiedene Kurse zur Vorbereitung auf das Studium.

weitere Informationen: DHBW Mosbach: Vorbereitungskurse für den Studienanfang  

 

Weitere Informationen um das DHBW Studium finden Sie in den FAQ´s für Studieninteressierte.