Themen aus Unternehmensrechnung, Finanzen und Steuerwesen präsentiert

14. Mosbacher Finanz- und Steuertag

Schlagworte wie Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, umsatzsteuerliche Organschaft, Verrechnungspreise und Digitalisierung, Pillar 2 und CyberCrime stehen sinnbildlich für die Themenbreite einer Tätigkeit im Bereich Unternehmensrechnung, Finanzen und Steuerwesen.

Der vom Studiengang RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen (BStUF) in Kooperation mit dem Fortbildunginstitut Steuerlehrgänge Dr. Bannas initiierte 14. Mosbacher Finanz- und Steuertag (MoFiSta) griff diese hochaktuellen Themen am 15. Mai 2023 auf. Rund 200 Teilnehmer folgten gespannt den Vorträgen der fünf Referentinnen und Referenten und nutzten die Gelegenheit für anschließende Fragen. Der MoFiSta fand wie im Vorjahr in hybrider Weise statt, so dass sich rund die Hälfte der Teilnehmer online zuschalten konnte. Die Stiftung Pro DHBW Mosbach e.V. trat zusammen mit dem Fortbildungsinstitut Steuerlehrgänge Dr. Bannas wieder als finanzieller Unterstützer der Veranstaltung auf.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Andrea Breyer, als Betriebswirtin bei der Schwarz Gruppe federführend verantwortlich für die Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, erläuterte in ihrem Vortrag den Hintergrund des seit 2023 gültigen Gesetzes und die bei der Umsetzung bestehenden Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten und bestimmter Umweltstandards in der Wertschöpfungskette von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen. Alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen für diesen Zweck u.a. einen Risikomanagementprozess etablieren, mittels dem das Risiko der Verletzung einschlägiger Standards erfasst und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Dass dies eine hochkomplexe Aufgabenstellung darstellen kann, zeigte die Referentin am Beispiel der Bestandteile einer Nuss-Nougat-Creme auf, bei der neben dem unmittelbaren Lieferanten ca. 300 verarbeitende Betriebe, ca. 10.000 Zwischenhändler und bis zu 350.000 Bauern Bestandteil einer Lieferkette sein können. Zwar bezieht sich die Verpflichtung zur Risikobewertung nur auf die unmittelbaren Zulieferer. Jedoch müssen mittelbare Zulieferer zumindest anlassbezogen (z.B. bei einer eingehenden Beschwerde) in die Betrachtung einbezogen werden. Breyer wies darauf hin, dass die Beachtung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ab 2024 bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verbindlich sein wird.

Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft

Das zweite Referat übernahm Diplom-Finanzwirt, LLM. Christian Merkel, der als Steuerberater und Umsatzsteuerexperte bei der Unternehmensgruppe FALK in Heidelberg tätig ist. Er widmete sich rechtlich strittigen Fragestellungen zur sog. umsatzsteuerlichen Organschaft. Sind Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbunden, kann hieraus eine umsatzsteuerliche Organschaft entstehen. Folge einer Organschaft ist u.a., dass Umsätze zwischen den Unternehmen zu sog. nichtsteuerbaren Innenumsätze führen. D.h. die Leistungen zwischen den zivilrechtlich selbständigen Unternehmen unterliegen zunächst nicht der Umsatzbesteuerung.

Wie schwierig die Beurteilung über das Vorliegen oder nicht Vorliegen einer Organschaft in der Praxis im Einzelfall sein kann, zeigte Merkel sehr eindrücklich anhand der aktuellen Rechtsprechung auf. Gekonnt thematisierte er auch die derzeit bestehenden Risiken zweier beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiger Verfahren. Auf der Kippe steht hierbei die bisherige Behandlung der Innenumsätze einer Organschaft.

Verrechnungspreise und der Einsatz digitaler Instrumente

Der Vortrag von Neeraj Popat, Steuerberater und Partner bei der Steuerberatungsgesellschaft TAXMIND in Frankfurt, widmete sich der Thematik der Festlegung von Verrechnungspreisen bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in international agierenden Konzernen. Verrechnungspreise, so Popat, sind ein häufiger Streitpunkt mit der Finanzverwaltung, wenn Konzerne grenzüberschreitend tätig sind. Denn durch die Festlegung der Höhe der Verrechnungspreise haben Konzerne grundsätzlich die Möglichkeit, die Gewinnentstehung bei ihren Gesellschaften im In- und Ausland zu steuern und so die Steuerlast insgesamt zu gestalten. Deshalb achtet die Finanzverwaltung sehr sorgfältig darauf, dass die Geschäftsbeziehungen einem Fremdvergleich Stand halten. Unternehmen sind verpflichtet, die Angemessenheit der verrechneten Preise nachzuweisen und anhand geeigneter Dokumentationen zu belegen. Popat zeigte in seinem Vortrag zehn häufige Irrtümer bei steuerpflichtigen Unternehmen im Bereich der Verrechnungspreise auf, mit denen er im Rahmen seiner langjährigen Beratungstätigkeit zur Verrechnungspreisproblematik konfrontiert war. Dabei ging er auch darauf ein, wie digitale Instrumente helfen können, diese Irrtümer zu vermeiden und daraus resultierenden Steuerrisiken zu begegnen.

Die neue globale Mindestbesteuerung (Pillar 2)

Dr. Kai Reusch, Steuerberater und Partner im Bereich International Tax bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, behandelte in seinem Vortrag die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2). Der aus dem Englischen stammende Begriff „pillar“ bedeutet so viel wie Pfeiler oder Säule. Reusch legte die Anstrengungen der letzten Jahre auf Ebene der OECD dar, sich auf Maßnahmen gegen Steuervermeidungsstrategien von Unternehmen zu verständigen. Diese sind in zwei Säulen i.S.v. Maßnahmenbündeln zusammengefasst. Während die erste „Säule“ (Pillar 1) sich auf Maßnahmen konzentriert, Steuersubstrat fair zu verteilen, welches durch die zunehmende Digitalisierung verstärkt in niedrig besteuerte Ländern verlagert wurde, setzt die zweite „Säule“ (Pillar 2) daran an, eine globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent sicher zu stellen. Die Umsetzung dessen erfordert verschiedene gesetzliche Neuregelungen, die in Deutschland insbesondere in dem sog. Mindestbesteuerungs-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, welches im Entwurfsstadium vorliegt, münden. Reusch gab in seinem Vortrag einen Einblick in die komplexen Verfahrensfragen die aus dem Gesetzesvorhaben entstehen werden. Sehr komplex und aufwendig erweist sich in diesem Zusammenhang insbesondere die Feststellung der Bemessungsgrößen, um die Erreichung der angestrebten Mindestbesteuerung (15 %) unternehmensseitig zu überprüfen und zu belegen. Die Nachweisführung obliegt künftig allen Konzernen, die einen Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro erzielen. Erfahrungen aus der Beratung von Unternehmen zeigen laut Reusch, dass die Umsetzung einer rechtssicheren Nachweisführung diverse Einzelschritte erfordert, die rund 12 bis 18 Monate in Anspruch nehmen können. Betroffene Unternehmen sind daher gefordert, sich rechtzeitig mit der Problematik auseinanderzusetzen, auch wenn erste Erklärungspflichten erst ab Juni 2026 greifen.

CyberCrime – Aktuelle Bedrohungslage

Der abschließende Vortrag fokussierte die ebenfalls hoch aktuelle Thematik „CyberCrime“. Bodo Meseke, Forensikexperte und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY in Frankfurt, gab einen Überblick über typische Cyber-Straftaten, die mit Schlagworten wie Phishing, CEO Fraud, Payment Diversion, Ransomware, Advanced Persistent Threat belegt sind. Mit zahlreichen Beispielen aus seinem beruflichen Alltag belegte Meseke zu beobachtende Vorgehensweisen von Straftätern, etwa beim Ablauf einer Ransomware-Attacke. Die Aufklärungsrate bei solchen Straftaten, so Meseke, ist leider sehr gering, der zu erwartende Schaden bei betroffenen Unternehmen oft sehr hoch. Meseke betonte, dass eine gute Aufklärung und Ausbildung der Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag leistet, um Cyber-Straftaten zu vermeiden. Als weitere wichtige Maßnahmen nannte der Referent z.B. die Definition klarer Richtlinien, die Prüfung deren Umsetzung, den Abschluss einer Cyberversicherung und das Erarbeiten eines Notfallplans für den Fall eines Angriffes.

Erwartungen erfüllt

Prof. Dr. Stefan Leukel, Leiter des Studiengangs „Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht“ und Tagungsorganisator, stellte fest: „Der 14. MoFiSta schließt nahtlos an die bisherige Veranstaltungsreihe an und hat wieder mal alle Erwartungen erfüllt. Spannende aktuelle Themenstellungen, die durch Experten ihres Fachgebiets theoretisch fundiert und zugleich auf die Praxis ausgerichtet präsentiert wurden.“

Auch Prof. Dr. Elke Heizmann, Dekanin der Fakultät Wirtschaft und „Erfinderin“ des MoFiSta, zeigte sich zufrieden: „Der MoFiSta ist zwischenzeitlich nicht nur ein fester Bestandteil in der Fortbildungslandschaft der DHBW Mosbach, sondern auch ein Ort der Begegnung zwischen Studierenden und Fachleuten sowie Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs.“

Laura Oeste, Vertreterin des MoFiSta-Kooperationspartners, resümierte: „Der MoFiSta war auch im 14. Jahr wieder ein klasse Format – eine tolle Gelegenheit für Studierende wie auch Berufserfahrene sich fortzubilden und zu vernetzen. Wir werden auch beim nächsten Mal definitiv wieder als Partner dabei sein!“