Örtlicher Hochschulrat

Der örtliche Hochschulrat ist ein Gremium nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG).

Als zentrales Gremium der DHBW Mosbach schlägt der Hochschulrat die Einrichtung neuer Studiengänge oder deren Änderung bzw. Aufhebung vor. Er legt die standortspezifischen Inhalte der Studien- und Ausbildungspläne sowie der zugehörigen Prüfungsordnungen fest. Ferner regelt der Hochschulrat die Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Ausbildungsstätten. 
Der Hochschulrat wählt die oder den Rektor*in, die Prorektor*innen, sowie die Studienbereichsleitungen. Er kann außerdem Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die DHBW Mosbach verdient gemacht haben, dem Präsidium zur Verleihung der Bezeichnung "Senator ehrenhalber (e. h.)" oder "Senatorin ehrenhalber (e. h.)" vorschlagen.