Breites Themenspektrum hybrid präsentiert

13. Mosbacher Finanz- und Steuertag betritt Neuland

Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause war es am 16. Mai 2022 wieder soweit: Der  Mosbacher Finanz- und Steuertag (MoFiSta) fand wieder statt. In der mittlerweile 13. Auflage wurden interessante Vorträge aus dem breiten Themenspektrum des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie der Rechnungslegung von Unternehmen mit hochkarätigen Referierenden geboten. Mit der Wahl eines hybriden Formats bei dem Teilnehmende und Referenten wahlweise in Präsenz anwesend oder online zugeschaltet waren, nutzten die Veranstalter des MoFiSta erstmalig die in der Pandemie erprobten digitalen Instrumente bei der Tagungsdurchführung.

Die fachliche Leitung des MoFiSta lag in den Händen von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Stefan Leukel, Leiter des Studiengangs „RSW – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen“ (BStUF) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mosbach, sowie Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Fränznick vom Institut für Wirtschaft und Steuer GmbH (IWS) in Mosbach. Zusammen mit der Stiftung Pro DHBW Mosbach e.V. trat die IWS erneut als finanzieller Unterstützer der Veranstaltung auf. Mehr als 130 Teilnehmende konnten bei der hybrid durchgeführten Veranstaltung begrüßt werden, davon rund 50 Personen vor Ort im Audimax der DHBW Mosbach. Die Übrigen waren online zugeschaltet um die insgesamt fünf Vorträge zu verfolgen.

Steuerflucht und Steuerminimierung

Nach der Begrüßung durch die Rektorin der DHBW Mosbach, Prof. Dr. Gabi Jeck-Schlottmann eröffnete Professor Dr. Gerhard Girlich, Steuerexperte von der Hochschule Biberach, mit dem Thema „Steuerrisiken und Herausforderungen bei Investitionen am Beispiel von Indien“ den Vortragsreigen. Konkret umriss Girlich zunächst die aktuellen Entwicklungen der internationalen Bestrebungen zur Eingrenzung der Steuerflucht und zur Sicherung einer „fairen“ Aufteilung der Steuereinnahmen auf die Nationalstaaten. Dabei wurde deutlich, dass nicht nur die in Europa oft in der Diskussion angeführten großen US-amerikanischen Unternehmen dazu neigen, die Möglichkeiten der Steuerminimierung auszureizen. Am Beispiel Indien zeigte Girlich auf, dass Finanzverwaltungen asiatischer Staaten durch verschiedene Maßnahmen mittlerweile auch bei europäischen Unternehmen immer stärker darauf drängen, Steuereinnahmen zu sichern. Betroffene Unternehmen können dem zwar gerichtlich entgegentreten - mit einer bemerkenswerten Erfolgsquote von 86 Prozent. Dies erfordere aber viel Zeit, einen langen Atem und hohe finanzielle Investitionen in die rechtliche Vertretung vor Ort, so Girlich.

Von MoPeG und KöMoG

Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Fränznick, zugleich Vertreter der IWS, rückte in seinem Vortrag die Personengesellschaft in den Vordergrund und beleuchtete mit „MoPeG bis KöMoG“ bereits zwei wesentliche gesetzliche Änderungsmaßnahmen. Während das MoPeG u.a. ab 2024 die in Fachkreisen schon sehr lange diskutierte vollumfängliche Rechtsfähigkeit der sogenannten Gesellschaft für bürgerliches Recht bringen wird, eröffnet das KöMoG Personenhandelsgesellschaften die Möglichkeit wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Sofern die Gewinne einer Personenhandelsgesellschaft nicht ausgeschüttet werden, ist dies aufgrund der niedrigeren Steuersätze erst einmal grundsätzlich attraktiv, wie Fränznick darlegte. Der Personengesellschaft stünde in diesem Falle eine höhere Liquidität zur Verfügung, welche u.a. für Investitionen eingesetzt werden könne. Allerdings birgt die Ausübung der Option einige „Fußangeln“ und Risiken in der praktischen Umsetzung (z.B. einstimmige Zustimmung aller Gesellschaft) und den Nebeneffekten (z.B. Besteuerung bestehender stiller Reserven bei nicht gleichzeitiger Übertragung von sogenanntem Sonderbetriebsvermögen).

Aus Beratersicht konnte Fränznick berichten, dass bis zur ersten Frist zur Abgabe der Optionserklärung Ende November 2022 noch Zeit bliebe, aber es derzeit fraglich sei, ob die gesetzliche Option aufgrund der Fallstricke in größerem Umfang Anwendung finden wird.

Compliance Management

Als dritter Referent rückte Oliver Sachtleben, Rechtsanwalt bei der Deutschen Lufthansa AG, das sog. Compliance Management im steuerlichen Bereich in den Vordergrund. „Wir müssen vor die Welle kommen“, stellte Sachtleben plakativ fest. Mit dieser Aussage brachte der Umsatzsteuerexperte das Problem vieler Unternehmen, den sich immer schneller ändernden gesetzlichen Entwicklungen und Anforderungen im nationalen wie internationalen Bereich zeit- und sachgerecht nachzukommen, auf den Punkt. Eine vielversprechende Option eröffne sich hier, so Sachtleben, durch neue technische Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, die auch im Compliance Management, also dem Organisationssystem zur Sicherung der Einhaltung von Gesetzen, gute Dienste leisten könnten. Zur Verdeutlichung griff er hier das Instrumentarium des Business Process Modelling auf.

Mobiles Arbeiten und Arbeitsrecht

Axel Brodehl, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator aus Frankfurt/Main, beleuchtete in seinem Vortrag arbeitsrechtliche Problematiken des Homeoffice und des mobilen Arbeitens. Auch wenn die Pandemie derzeit im Abklingen sei, so Brodehl, beschäftige diese Thematik dennoch weiterhin viele Unternehmen. Garniert durch Beispiele aus seiner reichhaltigen praktischen Erfahrung als Arbeitsrechtler, ging Brodehl auf verschiedene rechtliche Fragestellungen rund um Homeoffice und das mobile Arbeiten ein. Er erläuterte den Unterschied zwischen Telearbeit, mobilem Arbeiten und Homeoffice und ging auch auf Fragen wie etwa die Notwendigkeit vertraglicher Absicherungen und die Detailpflichten des Arbeitgebers und des Arbeitsnehmers in den verschiedenen Arbeitsformen ein.

Nachhaltigkeitsberichterstattung beendet Vortragsreigen

Für den letzten Vortrag „live“ aus Berlin zugeschaltet war Georg Lanfermann. Der gelernte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). In dieser und weiteren Funktionen wirkt er auf nationaler und europäischer Ebene aktiv an der Entwicklung von Standards zur sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung mit. Lanfermann zeigte In seinem Vortrag die aktuell sehr dynamischen Entwicklungen in diesem Bereich der Unternehmensberichterstattung auf. So werden ab Januar 2024 mehr als 15.000 deutsche Unternehmen zu einer jährlichen Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Lanfermann legte dar, dass derzeit noch einige Unklarheiten über die inhaltliche Ausgestaltung und die Prüfung dieser Berichterstattung bestehen. Zugleich arbeitete er heraus, auf welchem Stand die Diskussion zur Lösung dieser Unklarheiten sich derzeit befindet.

Eindrucksvolle thematische Bandbreite aufgezeigt

Insgesamt sind die Veranstalter mit dem Verlauf des 13. MoFiSta sehr zufrieden. „Das hybride Format hat Potenzial auch für die künftige Durchführung des MoFiSta“, so Studiengangsleiter und Tagungsorganisator Prof. Dr. Stefan Leukel. Und ergänzt: „Es erlaubt einen größeren Kreis von Teilnehmern anzusprechen und diesem das Angebot des fachlichen Austauschs und der fachlichen Weiterbildung verfügbar zu machen.“

Auch Rechtsanwalt Thomas Fränznick zeigte sich zufrieden: „Wir sind schon ein wenig stolz darauf, dass die IWS vom ersten bis zum nunmehr 13. MoFiSta einen ganz wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Tagung geleistet hat. Erfreulich ist auch, dass der MoFiSta die Pandemie „unbeschadet überstanden hat“ und so freuen wir uns bereits auf den nächsten 14. MoFiSta im kommenden Jahr 2023.“

Prorektorin und Dekanin der Fakultät Wirtschaft der DHBW Mosbach, Prof. Dr. Elke Heizmann, die den MoFiSta einst als Studiengangsleiterin aus der Taufe gehoben hat, freute sich über die Wiederaufnahme des Formates nach der Pandemie. Und ergänzt: „Der MoFiSta zeigt erneut die eindrucksvolle und spannende Bandbreite die Berufsfelder des Finanz- und Steuerwesens.“