Anerkennung von Prüfungsleistungen

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen die an einer anderen Hochschule erbracht wurden ist möglich. Dazu beachten Sie die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienbereiches.

Der Antrag ist bei der Studiengangsleitung Ihres Studiengangs zusammen mit den Leistungsscheinen und Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistung einzureichen. Der Antrag ist zeitlich so einzureichen, dass eine Entscheidung zur Anerkennung vor Beginn der betreffenden Modulprüfung getroffen werden kann. Sollte vor Prüfungsbeginn keine Entscheidung zur Anerkennung vorliegen, so müssen Sie an der Prüfung teilnehmen.

Anrechnung von Fähigkeiten und Kenntnissen die ausserhalb des Hochschulbereichs erworben wurden

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf Module angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt nach Maßgabe der Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten.