Unternehmenswechsel

Ein Wechsel des Dualen Partners während des Studiums ist möglich. Dazu reichen Sie die Kopie der Kündigungsbestätigung oder des Aufhebungsvertrags zusammen mit einer original Ausführung des Studienvertrages mit dem neuen Dualen Partner beim Prüfungsamt ein.

Hinweis: Findet der Wechsel des Dualen Partners während der Praxisphase statt, so besprechen Sie vorher mit Ihrer Studiengangsleitung die Bearbeitung der Praxisarbeit.

Studiengangswechsel

Nach Rücksprache mit dem Dualen Partner und der Studiengangsleitung kann der Studiengang gewechselt werden. In welches Semester die Einstufung in den neuen Studiengang vorgenommen werden kann, muss individuell geprüft werden. Ein Wechsel der Studienrichtung innerhalb des Studiengangs ist nur bei bestehendem Prüfungsanspruch möglich.