Arbeiten mit Kind

Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutungsvolles und freudiges Ereignis, bringt aber auch vielerlei Veränderungen nicht zuletzt hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses mit sich. Deshalb sollte gemeinsam das weitere Vorgehen so früh wie möglich abgestimmt werden.

Gemäß § 5 MuSchG sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Hierzu ist der Verwaltung der DHBW ein ärztliches Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme über das Bestehen der Schwangerschaft sowie des voraussichtlichen Geburtstermins vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Aktuelles Mutterschutzgesetz