Erasmus+ Aufstockungsbeträge/Zusatzförderungen

Die Zielgruppen für eine Erasmus+ Zusatzförderung wurden in der neuen Programmgeneration ausgeweitet. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Zusätzlich zu den Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierenden können unter bestimmten Bedingungen künftig auch Studierende der DHBW Mosbach aus einem nicht-akademischen Elternhaus einen monatlichen Zuschlag von 250 EUR erhalten.

Zusatzförderung von Studierenden mit Kind(ern)

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt (Auslandssemester oder Auslandspraktikum) über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hier finden Sie die Informationen vom DAAD.

Zusatzförderung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen. Mehr Informationen vom DAAD finden Sie hier.

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org

Zusatzförderung für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus+ Programm die Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben. Als ErstakademikerInnen gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile (beide) über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 EUR zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus+ Förderung.

Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte und für vorbereitende Reisen

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, oder mit Kind(ern) reisende Studierende können statt der Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ mit der ehrenwörtlichen Erklärung „Social Top-Up“ auch bei der NA DAAD einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte und für vorbereitende Reisen stellen, falls besonders hohe Mehrkosten durch ihren Auslandsaufenthalt bestehen. Bis spätestens drei Monate vor Studienstart im Ausland kann stattdessen auch ein sogenannter Realkostenantrag gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson.

Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Der Antrag wird gemeinsam mit der Hochschule erstellt und mit allen erforderlichen Nachweisen eingereicht, d.h. die DHBW Mosbach prüft den Antrag und reicht ihn dann bei der NA DAAD ein.

Wichtig: der Antrag muss von der Hochschule spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes (bzw. der vorbereitenden Reise) bei der NA DAAD eingereicht werden.

Kontakt

Bei Fragen, senden Sie bitte einfach eine E-Mail an erasmus[at]mosbach.dhbw.de.