Erasmus+ Sonderförderungen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und die Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt (Auslandssemester oder Auslandspraktikum) über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hier finden Sie die Informationen vom DAAD.
Sonderförderung – Auslandsmobilität mit Behinderung
Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen. Mehr Informationen vom DAAD finden Sie hier.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org
Hier finden Sie Erfahrungsberichte zum Thema Erasmus-Aufenthalte mit Sonderförderung.
Kontakt
Bei Fragen, senden Sie bitte einfach eine E-Mail an erasmus@mosbach.dhbw.de.
