Sprachliche Vorbereitungen für den ERASMUS-Aufenthalt / Sprachenförderung Online (OLS)

Mehrsprachigkeit und die Förderung des Spracherwerbs sind wichtige Pfeiler im Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Sprachkenntnisse werden als wesentliche Kompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) betrachtet.

Zur Sprachenförderung über Erasmus+ hat die EU Kommission ein Online Tool zur Sprachenförderung zur Verfügung gestellt. Alle ausgewählten Erasmus Studierenden müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren, um den aktuellen Stand der Fremdsprachenkenntnisse in der jeweiligen Arbeitssprache des Gastlandes abzufragen. Sobald Sie den Sprachtest abgelegt haben, haben Sie ebenfalls Zugang zu einem Sprachtest. Weitere Infos erhalten Sie nach der Förderzusage. Inzwischen wurde auf das brandneue Online Language Support (OLS) umgestellt.

Die Europäische Kommission stellt hierzu einen Online-Sprachtest in den folgenden Sprachen zur Verfügung: Bulgarisch, Deutsch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gällisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Spanisch, Slowakisch, Tschechisch und Ungarisch.

Der Sprachtest ist für alle Studierenden nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+. Die Durchführung des Sprachtests soll als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch - optional - am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthaltes stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.

Die Sprachtests bzw. Sprachkurse sind in der jeweiligen (Haupt-)Unterrichtssprache an der Gasthochschule zu absolvieren. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Landessprache bzw. die Sprache der Region über OLS zu lernen. Studierende, deren Muttersprache identisch ist mit der (Haupt-)Unterrichtssprache, sind von der Verpflichtung einen Sprachtest/Sprachkurs zu machen, ausgenommen.