Erasmus+ - Das Förderprogramm der Europäischen Union

Das EU-Bildungsprogramm ERASMUS fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschullehrende und Hochschulpersonal in Europa und zählt zu den großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union.

Die Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 legt einen starken Fokus auf soziale Inklusion und einem leichteren Zugang für alle Menschen und Organisationen, insbesondere sollen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder etwas bestehender Mobilitätshindernisse die Möglichkeit zur Teilnahme am Erasmus+ Programm erhalten. Es wurden daher die folgenden Prioritäten festgelegt:

  • Inklusion und Vielfalt
  • Digitaler Wandel
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Teilhabe am demokratischen Leben

Die DHBW Mosbach nimmt am Erasmus+ Programm Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen im Hochschulbereich teil und ermöglicht Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden finanziell geförderte Auslandsaufenthalte.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden im Hochschulbereich zahlreiche Austauschmöglichkeiten im europäischen Ausland gefördert. Die Europäische Union fördert akademische Mobilität von Studierenden in allen Phasen des Studiums, sowie Praktikumsaufenthalte. Mitarbeitende und Dozierende von Hochschulen profitieren ebenso von Erasmus+, da das Programm eine stärkere Vernetzung europäischer Bildungseinrichtungen und gemeinsame Lehre und Weiterbildungen fördert:

Welche Länder nehmen an Erasmus+ teil?

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Darüber hinaus sind auch die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Türkei am Programm beteiligt.

Weitere Services im Rahmen von Erasmus+

Erasmus+ App - der Wegweiser durch den Auslandsaufenthalt.

Erasmus+ Sprachenförderung - Sprachliche Vorbereitung für den Erasmus-Aufenthalt

 

Erasmus+ Berichtspflicht

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Tool (2021-2027) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Erasmus+ Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Diese Haftungsklausel entspricht den Vorgaben des DAAD:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555

www.eu.daad.de

Kontakt

Erasmus+ Büro an der DHBW Mosbach: erasmus@mosbach.dhbw.de

Ihre Ansprechpartnerin