Voraussetzung für das Auslandssemester

Voraussetzung für ein Auslandssemester ist, dass Sie während der Bewerbung und des Auslandssemesters an der DHBW Mosbach eingeschrieben sind.

Sie brauchen für eine erfolgreiche Bewerbung außerdem einen gewichteten Notenschnitt des ersten Studienjahres (Semester 1 + 2) von mindestens 2,5. Ausstehende Ergebnisse aus Nachhol- und Wiederholungsklausuren können nicht berücksichtigt werden, wenn diese nicht bis zur Erstellung des Notenrankings vorliegen (zum Notenranking siehe Ablauf der Vergabe). Nicht bestandene Klausuren werden in den Notenschnitt eingerechnet. Dadurch kann der Notenschnitt von dem für Sie in DUALIS einsehbaren Notenschnitt abweichen.

In Ausnahmefällen und nur mit der expliziten Empfehlung von Studiengangsleitung und Dualem Partner können auch Studierende mit Notenschnitten im Bereich 2,6 bis 2,9 entsendet werden. Bei einer Note von 3,0 oder schlechter sollte die Priorität der Studierenden auf dem Studium in Deutschland liegen, deswegen kann keine Entsendung in ein Auslandssemester im 4. Semester erfolgen.

Eine virtuelle Anhebung um 0,6 Notenpunkte für Bildungsausländer kann gewährt werden.

Beitragspflicht auch während des Auslandssemesters

Auch während des Auslandssemesters an einer Gasthochschule im Ausland sind Sie an der DHBW Mosbach weiterhin immatrikuliert und daher verpflichtet, die in dieser Zeit fälligen Beiträge (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Studierendenwerksbeitrag) zu bezahlen.

Prüfen Sie bitte deshalb Ihre DHBW-E-Mailadresse im Hinblick auf die jährliche Zahlungsaufforderung, die Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesandt wird.

Kümmern Sie sich bitte um eine fristgerechte Begleichung der Beiträge, sonst fallen für Sie vermeidbare Säumnisgebühren an.

Rechtsgrundlage: § 12 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) Absatz 1, § 3 der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW und § 2 der Beitragsordnung des Studierendenwerkes Heidelberg.