FAQ Auslandssemester

FAQ Auslandssemester - Grundsätzliches

In der Regel weichen die Semesterzeiten des Auslandssemesters von den Semesterzeiten des 4. Theoriesemesters an der DHBW Mosbach ab.

Der Studienverlaufsplan ändert sich in diesem Fall folgendermaßen:

  • 3. Theoriesemester regulär an der DHBW Mosbach
  • 3. Praxisphase beim Dualen Partner bis zum Beginn des Auslandssemesters an der Gasthochschule
  • Auslandssemester an der Gasthochschule
  • 4. Praxisphase beim Dualen Partner nach dem Ende des Auslandssemesters an der Gasthochschule
  • 5. Theoriesemester regulär an der DHBW Mosbach

Bitte stimmen Sie sich gut mit Ihrem Dualen Partner wegen der abweichenden Semesterzeiten an der Gasthochschule und den Praxisphasen ab.

Zudem ist das Auslandssemester an der ausländischen Gasthochschule in der Regel länger als die 4. Theoriephase an der DHBW Mosbach.

Bitte stimmen Sie in diesem Fall auch mit Ihrem Dualen Partner ab, wie eine längere Theoriephase gehandhabt werden kann. Mögliche Optionen sind: eine längere Freistellung durch den Dualen Partner (bezahlt/unbezahlt), das Einbringen von Urlaub/Überstunden etc.

FAQ Bewerbung

Es ist wichtig, dass alle Fragen zur Bewerbung, die sich z.B. an den Dualen Partner, die Studiengangsleitung oder die ausländische Hochschule richten, vor der Sommerpause bzw. Haupturlaubszeit geklärt bzw. die Unterschriften eingeholt sind. Zudem müssen die Bewerbungen inhaltlich überprüft und erfasst sowie das Ranking vorbereitet werden. Die verbleibende Zeit bis die Noten dann ca. Ende August vorliegen wird u.a. dafür genutzt, um die Einschreibepakete für die einzelnen Programme, die ja alle sofort nach der Ausstellung der Zulassungen bzw. nach Erhalt der Annahmerklärung seitens der Zugelassenen fertig benötigt werden, auf den neuesten Stand zu bringen.

Die für das Ranking relevanten Daten werden nach Eingang der Online-Bewerbung bis zum 30. Juni direkt in eine sortierfähige Tabelle übertragen. Aus einem pdf-Dokument wäre das nicht möglich.

Sie selbst müssen die gemachten Angaben bestätigen. Ihr Dualer Partner muss Ihrer geänderten Anwesenheitszeit zustimmen. Und Ihre Studiengangsleitung muss die im Ausland belegten Kurse genehmigen.

1) Datenabgleich und -abstimmung

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird überprüft, ob von jeder Bewerbung zwei Exemplare (Online-Bewerbung und Scan Bewerbungsformular (Kurzversion) mit Unterschriften) vorliegen. Bei fehlenden Unterlagen werden (per E-Mail) Mahnungen verschickt. Bei Diskrepanzen zwischen den beiden Versionen gilt der Scan mit den Unterschriften!

Die Rankingtabelle wird erstellt, d.h. die relevanten Daten aus den Online-Bewerbungen werden aufbereitet.

Es ergibt sich in diesem Zusammenhang insbesondere immer wieder die Notwendigkeit individueller Klärung. Die Betroffenen müssen dann einzeln kontaktiert werden, damit die Unklarheiten ausgeräumt werden, bevor das Ranking durchgeführt werden kann. Bitte achten Sie daher besonders darauf, dass Ihre Angaben im Bemerkungsfeld der Bewerbung möglichst unmissverständlich formuliert sind.

2) Notenranking

Die Vergabe der Plätze an unseren Partnerhochschulen findet auf Grundlage des gewichteten Notenschnitts der ersten beiden Semester statt. Das bedeutet, dass zunächst alle Klausurergebnisse des zweiten Semesters aller Studiengänge komplett vorliegen müssen. Dieses sollte Ende August/Anfang September der Fall sein.

Auch wenn es spannend ist und die Neugier verständlicherweise quält: Zwischenauskünfte zu Chancen auf Zulassung in bestimmte Programme sind bei ca. 200 Bewerbungen leider nicht möglich. Ranking und Platzvergabe erfolgen zentral für ALLE Studiengänge und ALLE Auslandsprogramme. Es kommt nicht selten vor, dass die zweite oder gar die dritte Nachkommastelle (!) über eine Platzvergabe entscheidet. Wie sicher nachzuvollziehen ist, macht dies eine "Prophezeiung" unmöglich. Daten aus dem Vorjahr sind hier als Orientierung ebenfalls unzuverlässig, da die Präferenzen und der "Run" auf bestimmte Programme schwanken. Bitte haben Sie dafür Verständnis!

Schon im Interesse des International Office wird eine schnellstmögliche Ausstellung der Zulassungen angestrebt, da dies den Zeitdruck auch für das Outgoings-Team selbst (im Hinblick auf bestehende Fristen!) beim Einschreibeverfahren im Ausland reduziert. 

Wir bitten, diese Rahmenbedingungen in Betracht zu ziehen und möglichst von Rückfragen bezüglich des genauen Zeitpunkts der Zulassung abzusehen.

Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch nach Vorliegen der Notenschnitte sich individuelle Bewerber/-innen neuen Situationen gegenüber sehen:

  • wegen eines veränderten Kursangebots eines Programms (was erneute Rücksprache mit der Studiengangsleitung und ggf. mit der Gasthochschule erfordert)
  • wegen finanzieller Engpässe (evtl. wurde ein beantragtes Stipendium nicht gewährt)
  • aus familiären oder gesundheitlichen Gründen...

Manche Betroffene streichen Prioritäten, verändern die Reihenfolge der Prioritäten oder ziehen die Bewerbung ganz zurück. Manche bitten auch um 1-2 Tage Aufschub, um die neue Situation zu klären. Streichungen von Prioritäten oder aus persönlichen Gründen komplett zurückgezogene Bewerbungen bewirken natürlich sensible Verschiebungen im Ranking (Stichwort Dominoeffekt). Denn dann muss das Ranking ab einer bestimmten Position wieder neu durchgeführt werden.

Wenn mehrere solche Fälle zusammentreffen (was eher die Regel als die Ausnahme ist), gibt es ganze "Wenn-Dann-Sonst-Verkettungen", die sich durch Teile des Rankings "fortpflanzen", sodass man die davon betroffenen Zulassungen zurückhalten muss (deshalb werden die Zulassungen immer in mehreren Etappen ausgestellt). Die Alternative wäre ein Verbot nachträglicher Streichungen und die rigorose Ausstellung der Zulassungen nach den ursprünglich von den Bewerber/-innen gemachten Angaben - mit dem Wissen, dass der oder die Betroffene auf die Zulassung hin zwangsläufig eine Absage schicken wird. Der abgesagte Platz ist dann aber auch für jemand anderen "verloren" bzw. kann erst im Nachrückverfahren ("2. Runde") verteilt werden und das auch nur, wenn es von den Fristen her noch möglich ist.

Das angewandte System hat sich über die Jahre als das unter den gegebenen Bedingungen bestmögliche herauskristallisiert. Der Vorteil des Verfahrens ist, dass grundsätzlich (d.h. unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben) ALLE Programme den Studierenden JEDES Studiengangs offenstehen. Der Nachteil ist, dass man ca. 200 Bewerbungen (mit bis zu 8 gewählten Prioritäten) auf alle Programme verteilen muss, was - wie oben beschrieben - nicht ganz trivial ist.

Wir können aus Gründen des Datenschutzes nicht an Dritte offenlegen, woraus sich Ambivalenzen bzw. Verzögerungen jeweils ergeben und bitten hierfür um Verständnis - auch stellvertretend für die betroffenen Bewerber/-innen.

Schon im Interesse des International Office wird eine schnellstmögliche Ausstellung der Zulassungen angestrebt, da dies den Zeitdruck auch für das Outgoings-Team selbst (im Hinblick auf bestehende Fristen!) beim Einschreibeverfahren im Ausland reduziert.

Wir bitten, diese Rahmenbedingungen in Betracht zu ziehen und möglichst von Rückfragen bezüglich des genauen Zeitpunkts der Zulassung abzusehen.

Sollte dies bei den Noten des Erstversuchs der Fall sein, dann wird zur Wahrung der Fristen an unseren Partnerhochschulen und da wir keine Bewerber*innen vom Verfahren ausschließen möchten, eine Stichtagsregelung bei der Vergabe der Auslandsstudienplätze durchgeführt. Das bedeutet, dass die Vergabe der Studienplätze anhand der zu einem (noch zu bestimmenden) Stichtag im September 2023 vorliegenden gewichteten Notenschnitte des ersten Studienjahres (1. + 2. Semester) vorgenommen wird.  

In Abhängigkeit der Vollständigkeit der Notenschnitte am Stichtag Anfang September 2023 und der Erfüllung der Notenvoraussetzung werden dann entweder Zulassungsbescheide über die Zulassung oder die Zulassung unter Vorbehalt (oder ggf. die Nichtzulassung) verschickt. Im Falle der Zulassungen unter Vorbehalt wird die Erfüllung der Notenvoraussetzung später noch einmal überprüft. Wenn sich später herausstellt, dass die Notenvoraussetzung dann nicht erfüllt wird, erfolgt keine Zulassung. Das heißt, ein Auslandssemester kann dann nicht absolviert und der zugeteilte Auslandsstudienplätze nicht wahrgenommen werden. Bei Erfüllung der Notenvoraussetzung erfolgt die Zulassung und der jeweils zugeteilte Auslandsstudienplätze kann regulär wahrgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall ausstehende Ergebnisse von Wiederholungs- und Nachholklausuren nicht in den gewichteten Notenschnitt des ersten Studienjahres einfließen können, wenn diese nicht bis zur erneuten Notenabfrage vorliegen (siehe auch Voraussetzungen für das Auslandssemester).

Sollte die Stichtagregelung aufgrund einer etwaigen Verzögerung bei den Noten des 2. Semesters zum Einsatz kommen, werden wir die Bewerber*innen darüber entsprechend informieren.

Definition: Landesweite Programme sind an der DHBW Mosbach angesiedelte und betreute Programme an ausländischen Partnerhochschulen, die für alle Standorte der Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg offen stehen.

Im Unterschied zu den anderen Programmen ist hier der erste Ansprechpartner für Studierende der DHBW Mosbach nicht das International Office, sondern die zuständigen Programmpaten bzw. -büros:

Duale Hochschule Lateinamerika (DHLA)

Information über und Bewerbung für die Duale Hochschule Lateinamerika (DHLA) erfolgt bei Herrn Prof. Dr. Neumann, Studiengang Handel.

ACHTUNG: Die Einreichung einer Bewerbung (Schritt 3) im International Office der DHBW Mosbach ist erforderlich (parallel zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle des Landesprogrammes)!

Europäische Wirtschaftsakademie Madrid (EWA)

Information über und Bewerbung für die Europäische Wirtschaftsakademie Madrid (EWA) erfolgt direkt im EWA-Büro, Studiengang Industrie.

ACHTUNG: Die Einreichung einer Bewerbung (Schritt 3) im International Office der DHBW Mosbach ist nicht erforderlich. Die Bewerbung für die EWA erfolgt ausschließlich über die zuständige Stelle des Landesprogrammes!

Die Liste der internationalen Partnerhochschulen enthält alle ausländischen Partnerhochschulen der DHBW Mosbach - hier sind also auch Partner aufgeführt, mit denen Aktivitäten außerhalb des Auslandssemesters laufen (z.B. Forschung). Die Partnerhochschulen in der Programmmatrix und den Programmblättern sind diejenigen, für die sich der aktuelle Jahrgang von Zweitsemesterstudierenden bewerben kann.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung keinen Sprachnachweis mit Ihrer Bewerbung im International Office einreichen. Es kann jedoch sein, dass die Partnerhochschulen im Rahmen der Einschreibeunterlagen einen Nachweis verlangen - beachten Sie die Hinweise in den Programmblättern.

Bei den meisten Sprachnachweisen reicht es, wenn Sie diese nach der Zusage für einen Platz an der Partnerhochschule ablegen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Es kann vorkommen, dass es Erfahrungsberichte für Partnerhochschulen gibt, die jedoch nicht in der Programmmatrix oder den Programmblättern für Ihren Jahrgang genannt werden. Das liegt dann daran, dass nicht jedes Jahr jede Partnerhochschule für den Austausch zur Verfügung steht - z.B. weil der Austausch aufgrund eines Ungleichgewichts der Austauschzahlen (Auslandssemester Studierende DHBW vs. Auslandssemester Studierende der Partnerhochschule) pausieren muss. Ihr Jahrgang kann sich für die Hochschulen bewerben, die in der Programmmatrix genannt werden, bzw. für die ein Programmblatt verfügbar ist.

In den Programmblättern gibt es Angaben dazu, wie viele Auslandssemesterplätze an den Partnerhochschulen maximal für Ihren Jahrgang zu vergeben sind. Die Plätze werden unter allen Bewerber*innen anhand des Notenrankings verteilt, d.h. es gibt keine "Quoten" je nach Campus oder Studiengang.

FAQ Kurse an der Gasthochschule

ECTS ist kurz für European Credit Transfer System. ECTS wurde mit der Umstellung zum Bachelor/Mastersystem eingeführt und soll den Arbeitsaufwand, der mit einem Kurs verbunden ist, transparent und einfach darstellen. Für einen ECTS (Leistungspunkt) wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden (Workload) im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. Innerhalb eines Semesters legt man in der Regel 30 ECTS ab.

An allen Partnerhochschulen werden Sie Hinweise zu den Credits finden, die Sie im jeweiligen Kurs bekommen können. Bei den meisten europäischen und auch an einigen Übersee-Partnerhochschulen sind (zusätzlich) ECTS angegeben.

In den Programmblättern finden Sie in der Regel Hinweise zum Kursangebot der Partnerhochschule (z.B. einen Link zum Kurskatalog). Hier suchen Sie Kurse heraus, die gleiche bzw. ähnliche Themen behandeln bzw. ähnliche Lernziele haben wie die Kurse, die Sie ansonsten an Ihrem Heimatcampus belegt hätten. Achten Sie darauf, dass Sie im richtigen Semester/Quartal und im richtigen Kurslevel (Bachelor=Undergraduate. Master=(Post-)Graduate) suchen und dass Sie die notwendigen Voraussetzungen (z.B. fachliches Vorwissen, das für den Kurs verlangt wird, sowie ausreichend Kenntnisse in der Unterrichtssprache) mitbringen. Wenn bereits Studierende aus Ihrem Studiengang an der Gasthochschule waren, können Sie die Informationen zu passenden Kursen in den Erfahrungsberichten berücksichtigen. Wenn Sie generelle Fragen zum Kursangebot der Partnerhochschule haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Programmbeauftragte (s. Programmblatt).

Auf den Webseiten Ihres Studienganges finden Sie idR einen Studienverlaufsplan oder ein Curriculum - oft im Download-Bereich. Im Zweifel halten Sie diesbezüglich bitte Rücksprache mit Ihrer Studiengangsleitung.

Nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens für ein Auslandssemester und erfolgter Zulassung für eine ausländische Partnerhochschule prüfen Sie die angebotenen Kurse an Ihrer Gasthochschule noch einmal und sprechen dann mit Ihrer Studiengangsleitung die im Auslandssemester zu belegenden Kurse und die gegebenenfalls zu erbringenden Ersatzleistungen final ab.

Dazu suchen Sie Kursbeschreibungen und Informationen zum Arbeitsumfang der Kurse (= Credit-Anzahl) heraus und wenden Sie sich dann mit Ihrer Recherche an Ihre Studiengangsleitung. Ihre Studiengangsleitung prüft, ob die inhaltliche Übereinstimmung für eine spätere Anerkennung des Kurses ausreicht. Wenn Sie mit Ihrer Studiengangsleitung im Kursangebot ihrer ausländischen Partnerhochschule für bestimmte im 4. Semester abzudeckenden Inhalte keine passenden Kurse absprechen konnten, dann vereinbaren Sie mit Ihrer Studiengangsleitung alternativ zu erbringende Ersatzleistungen.

Auf Basis dieser finalen Kursabsprache schließen Sie dann mit Ihrer Studiengangsleitung ein sogenanntes Learning Agreement ab. Wir empfehlen Ihnen hierbei, mit Ihrer Studiengangsleitung auch direkt Alternativkurse abzusprechen, falls die gewünschten Kurse an der Gasthochschulen nicht zustande kommen sollten, und im Learning Agreement zu vereinbaren.

Manchmal findet sich für einen besonderen Modulinhalt keine adäquate Entsprechung im aktuellen Vorlesungsangebot der jeweiligen Partneruniversität. In diesem Fall wird zwischen Student*in und DHBW-Studiengangsleitung eine sogenannte Ersatzleistung vereinbart, die zur Abdeckung der geforderten Inhalte dient. Diese Ersatzleistung wird in der vorhergesehenen Rubrik auf dem DHBW Learning Agreement eingetragen.

Das DHBW Mosbach Learning Agreement ist ein spezifisches Dokument der DHBW Mosbach, wodurch Sie und Ihre Studiengangsleitung schriftlich festhalten,

1) welche Kurse an der Partnerhochschule belegt werden (und ggf. Angabe von Alternativkursen)
2) welche Lehrveranstaltungen an der DHBW Mosbach diesen Kursen zugeordnet werden (sehr wichtig für die Anrechnung der Noten nach der Rückkehr!)
3) welche Ersatzleistungen ggf. zu erbringen sind, falls für die ein oder andere DHBW-Lehrveranstaltung aus dem 4. Theoriesemester kein entsprechender Kurs angeboten wird.

Alle notwendigen Informationen finden Sie hier.

Die Kurse auf dem DHBW Mosbach Learning Agreement werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Kurse im Ausland für Ihr Studium an der DHBW Mosbach anerkannt. Sie benötigen für alle Kurse einen entsprechenden Nachweis. Die Gasthochschule wird Ihnen ein sogenanntes Transcript of Records (=Notenauszug) ausstellen, auf dem die an der Gasthochschule belegten Kurse und die erreichten Noten eingetragen werden. ACHTUNG: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre belegten Kurse entsprechend nachweisen können, anhand eines Transcript of Records oder einem anderen Nachweis von der Gasthochschule.

FAQ Stipendien

Das EU-Bildungsprogramm ERASMUS fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschullehrende und Hochschulpersonal in Europa und zählt zu den großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Unter anderem gibt es unter ERASMUS eine Förderung für Studierende im Auslandssemester. Wenn Sie eine Zusage für eine ERASMUS-Partnerhochschule erhalten haben, bekommen Sie automatisch ein ERASMUS-Stipendium. Welche unserer Partnerhochschulen im europäischen Ausland an ERASMUS teilnehmen, ist auf den Programmblättern vermerkt.

Mehr Informationen zu ERASMUS finden Sie hier

Wenn Sie Ihr Auslandsstudium an einer Partnerhochschule in Übersee verbringen oder als Freemover ins Ausland gehen, können Sie kein ERASMUS erhalten. Informieren Sie sich stattdessen über andere Finanzierungsmöglichkeiten.

Wenn Sie eine Zusage für eine ERASMUS-Partnerhochschule erhalten haben, bekommen Sie in der Regel automatisch ein ERASMUS-Stipendium. Sie müssen sich nicht gesondert für ein solches Stipendium bewerben. Welche unserer Partnerhochschulen im europäischen Ausland an ERASMUS teilnehmen, ist auf den Programmblättern vermerkt.

Für das Stipendium müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen, die ERASMUS-Beauftragte wird Sie nach der Zusage für eine ERASMUS-Partnerhochschule entsprechend informieren. Mehr Informationen zu ERASMUS finden Sie hier

Das Baden-Württemberg STIPENDIUM wird abgewickelt vom International Office. Sollten Sie sich von den Voraussetzungen her prinzipiell qualifizieren, werden Sie von dort automatisch kontaktiert und erhalten alle nötigen Informationen zu den Bewerbungsformalitäten. Mehr Informationen finden Sie hier.