Finale Kursabsprache und DHBW Mosbach Learning Agreement

Nach der erfolgten Zulassung für eine ausländische Partnerhochschule prüfen Sie die angebotenen Kurse an Ihrer Gasthochschule noch einmal und sprechen dann mit Ihrer Studiengangsleitung die im Auslandssemester zu belegenden Kurse und die gegebenenfalls zu erbringenden Ersatzleistungen final ab. Auf Basis dieser finalen Kursabsprache schließen Sie dann mit Ihrer Studiengangsleitung ein sogenanntes Learning Agreement ab. Wir empfehlen Ihnen hierbei, mit Ihrer Studiengangsleitung auch direkt Alternativkurse abzusprechen, falls die gewünschten Kurse an der Gasthochschulen nicht zustande kommen sollten, und im Learning Agreement zu vereinbaren.

Das Learning Agreement müssen Sie bis spätestens zu Ihrer Abreise ins Gastland mit Ihrer Studiengangsleitung abschließen.

Der Ausdruck "Learning Agreement" bedeutet wörtlich "Studienvereinbarung", das Learning Agreement ist also eine (schriftliche) Vereinbarung mit Ihrer Studiengangsleitung über die Belegung von bestimmten Lehrveranstaltungen.

Es gibt unterschiedliche Learning Agreements abhängig vom Zweck, den sie erfüllen.

Zu unterscheiden sind:

  1. Das DHBW Mosbach Learning Agreement (siehe Definition unten)
  2. Das Erasmus+ Learning Agreement (für Erasmus-Studierende)
  3. Eventuell das Learning Agreement der Partnerhochschule (zur Kurseinschreibung - siehe ebenfalls nachfolgender Text)

 


DHBW Mosbach Learning Agreement

Das DHBW Mosbach Learning Agreement ist ein spezifisches Dokument der DHBW Mosbach, wodurch Sie und Ihre Studiengangsleitung schriftlich festhalten,

1) welche Kurse an der Partnerhochschule belegt werden (und idealerweise die Angabe von Alternativkursen)
2) welche Lehrveranstaltungen an der DHBW Mosbach diesen Kursen zugeordnet werden (sehr wichtig für die Anrechnung der Noten nach der Rückkehr!)
3) welche Ersatzleistungen ggf. zu erbringen sind, falls für die ein oder andere DHBW-Lehrveranstaltung aus dem 4. Theoriesemester kein entsprechender Kurs angeboten wird (siehe auch FAQ).

Falls sich Änderungen an der Kurswahl ergeben, stimmen Sie diese bitte sofort mit Ihrer Studiengangsleitung ab und verfassen Sie ein geändertes Learning Agreement.

Mit dem abgestimmten und unterschriebenen DHBW Learning Agreement verfahren Sie dann bitte folgendermaßen: 

1.  Ein Scan des finalen und unterschriebenen DHBW Mosbach Learning Agreements ist unaufgefordert vor der Ausreise per E-Mail im jeweiligen Studiengangssekretariat zu einzureichen.

2. Ein Scan des finalen und unterschriebenen DHBW Mosbach Learning Agreements ist zusätzlich unaufgefordert vor der Ausreise im International Office einzureichen: international@mosbach.dhbw.de.

Wichtig: Nachträgliche Änderungen des finalen Learning Agreements sind ebenfalls als Scan per E-Mail beim zuständigen Studiengangssekretariat sowie zusätzlich beim International Office unter international@mosbach.dhbw.de einzureichen.

Die Kurse auf dem DHBW Mosbach Learning Agreement werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Kurse im Ausland für Ihr Studium an der DHBW Mosbach anerkannt. ACHTUNG: Sie benötigen für alle Kurse einen entsprechenden Nachweis. Die Gasthochschule wird Ihnen ein sogenanntes Transcript of Records ausstellen, auf dem die belegten Kurse und die erreichten Noten eingetragen werden - stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre belegten Kurse entsprechend nachweisen können (insbesondere Kurse, die für das Modul "Studienspezifische Sozialkompetenz" anerkannt werden sollen, sind nicht immer automatisch auf dem Transcript of Records).


Erasmus+ Learning Agreement

Falls Sie eine Zusage für eines unserer Erasmus-Partnerhochschulen erhalten haben, benötigt die EU das Erasmus+ Learning Agreement u.a. als Nachweis, dass genügend ECTS-Punkte für ein Stipendium belegt wurden. Sollten Sie in ein Erasmus-Programm zugelassen werden, bekommen Sie automatisch entsprechende Instruktionen von der Erasmus-Koordinatorin.


Learning Agreement der Partnerhochschule

Bei der Einschreibung im Vorfeld des Aufenthalts müssen Sie häufig auch schon die Fächer wählen, die Sie belegen werden. Jede Partnerhochschule hat hierfür ihre eigenen Formalitäten. Teilweise wird dazu tatsächlich auch das DHBW-Learning Agreement benutzt, meistens haben die Hochschulen jedoch ihre eigenen Vorgehensweisen, d.h. hochschulspezifische Learning Agreements, andere Formulare, oder auch Online-Verfahren. Wie es an der jeweiligen Partnerhochschule gehandhabt wird, ergibt sich aus den Einschreibepaketen, die im Herbst an die Zugelassenen der einzelnen Programme kommuniziert werden.