Zulassungen Auslandssemester

Sobald alle Notenschnitte aus den Studiengangssekretariaten vorliegen, beginnen wir mit der Vergabe der Plätze an den Partnerhochschulen und erstellen die Zulassungsbescheide.

In Abhängigkeit der Erfüllung der Notenvoraussetzung werden entweder Zulassungsbescheide über die Zulassung (Notenschnitte bis 2,5) oder die Zulassung unter Vorbehalt  (Notenschnitte 2,6 bis 2,9) oder ggf. die Nichtzulassung (Notenschnitte ab 3,0) erstellt. Im Falle der Zulassung unter Vorbehalt (Notenschnitte 2,6 bis 2,9) kontaktiert das International Office Ihre Studiengangsleitung. Vom Dualen Partner wird im Bedarfsfall eine Empfehlung für die Entsendung ins Auslandssemester verlangt. Werden keine Empfehlungen von Studiengangsleitung und Dualem Partner erteilt, erfolgt keine Zulassung.

Die Zulassungsbescheide werden als PDF-Dokument an diejenige E-Mail Adresse geschickt, die in der Online-Bewerbung angegeben wurde.

Um den Platz anzunehmen oder abzusagen, müssen Sie die beigefügte Annahmeerklärung innerhalb der in dem Schreiben angegebenen Frist an das International Office zurücksenden.

Die Zulassungen werden entsprechend der Einschreibefristen an den Partnerhochschulen in Etappen ausgestellt:

  • Stufe 1: Zuteilung der Auslandsstudienplätze für Programme mit frühen Einschreibefristen (z.B. GVSU, OSU, UNF) sobald ein hinreichender Teil der Ambivalenzen ausgeräumt werden konnte. Zeitliche Einordnung: ca. KW36
  • Stufe 2: Zuteilung des Hauptteils der Auslandsstudienplätze, sobald ein Großteil der Ambivalenzen geklärt werden konnte. Zeitliche Einordnung: ca. KW38
  • Stufe 3: Zuteilung der restlichen Plätze gemäß Ranking nach Klärung der restlichen Ambivalenzen. Zeitliche Einordnung: ca. 1. Woche nach Stufe 2 (rolling admission "so lange Vorrat reicht")

Zweite Runde: Die nach Rücklauf der Annahmeerklärungen von Stufe 3 noch übrigen Plätze werden nochmals an alle ausgeschrieben, die in den Stufen 1-3 keinen Platz erhalten konnten.

Bitte beachten Sie: Es können keine Zulassungen an Personen zeitlich vorgezogen werden, bei denen in Einzelfällen die Sachlage völlig klar ist, weil z.B. an erster Stelle ein nicht limitiertes Zahlprogramm gewählt wurde, da dies bei den übrigen Bewerber*innen erfahrungsgemäß zu Gerüchten und Unruhe führt ("Ich habe gehört, dass jemand schon eine Zulassung bekommen hat! Wann bekomme ich meine?"). Ohnehin werden die Einschreibeinformationen für ein bestimmtes Programm erst dann verschickt, wenn alle Zulassungen für ein Programm ausgestellt wurden (2. Runde ausgenommen), sodass eine vorgezogene Zulassung von wenig Nutzen für den oder die Bewerber/-in wäre.

Info zu ERASMUS
Mit der Zulassung in ein ERASMUS-Programm erhalten, sind Sie automatisch für ein ERASMUS-Förderung vorqualifiziert und erhalten hierzu Informationen. Die nötigen Formalitäten und Fristen werden auf der moodle-Infoseite für ERASMUS ausführlich erklärt.