Sprachnachweise

Bitte beachten Sie bei der Wahl der Programme, dass Sie auf jeden Fall die notwendigen Sprachkenntnisse mitbringen. In vielen Fällen müssen Sie diese nach der Zulassung im Rahmen der Einschreibung auch gegenüber der Partnerhochschule nachweisen (s. auch Hinweise in den Programmblättern). Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Sprachnachweise vor, die möglicherweise von den Partnerhochschulen verlangt werden.

 

Englischkenntnisse B2 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)

Einige Partnerhochschulen setzen Englisch-Kenntnisse entsprechend mindestens B2 des GER voraus:
www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php

Der schriftliche Nachweis wird erst nach der Zulassung fällig (ab ca. September/Oktober), wenn die Einschreibeunterlagen zusammengestellt werden. Das International Office (Akademische Auslandsamt) der DHBW Mosbach hat keine Autorisierung, Sprachkenntnisse offiziell zu bestätigen, daher ist ein Nachweis von externer Stelle erforderlich.

Wie kann ich das Niveau B2 nachweisen?

Mögliche Zertifikate:

1) DAAD-Sprachzeugnis z.B. von Institutionen wie dem DAI Heidelberg ausstellen lassen.

Sprachtest DAI: https://dai-heidelberg.de/de/unsere-angebote/sprachschule/anmeldung-kontakt/

2) Wenn Sie in Ihrem Studiengang Unterricht bei einem Englischdozenten/einer Englischdozentin haben, können Sie ihn/sie fragen, ob er/sie Ihnen einen Nachweis über Ihre Englischkenntnisse ausstellen kann.

3) Niveau B2 über "IELTS 5.0 - 6.5"-Sprachzeugnis z.B. von Institutionen wie der FUU Heidelberg ausstellen lassen

Website: https://www.academy-languages.de/sprachpruefungen

Die genannten Hinweise zu externen Stellen stellen keine Empfehlung dar, sondern lediglich Beispiele einschlägiger Angebote auf Basis der Erfahrungen unserer Studierenden.
 

TOEFL

In der Vergangenheit haben einige Hochschulen im Rahmen der Einschreibungsformalitäten für ein Auslandssemester den TOEFL als Nachweis für Englischkenntnisse verlangt. Das International Office konnte mittlerweile erreichen, dass diese Bedingung für die vom International Office entsendeten Studierenden erlassen wird.

Möglicherweise wird jedoch bei anderen Programmen oder bei Freemover-Bewerbungen ein TOEFL verlangt. Bitte kümmern Sie sich in diesem Fall rechtzeitig um einen Testtermin.